Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für praktische Fahrlektionen, Prüfungsvorbereitungen, Prüfungsreservationen, Prüfungsbegleitungen, Kontrollfahrten und die Zurverfügungstellung von Fahrschulfahrzeugen durch die Mikulic Fahrschule KLG. Für Verkehrskundekurse oder andere Kurse gelten ergänzend die bei der jeweiligen Buchung mitgeteilten Bedingungen.
In diesen AGB umfasst der Begriff «Fahrschülerin oder Fahrschüler» sämtliche Personen, welche eine solche Dienstleistung buchen oder in Anspruch nehmen. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Mit der Anmeldung zu einer Fahrlektion oder anderen Dienstleistung der Fahrschule, unabhängig davon, ob diese mündlich, telefonisch, per SMS, per WhatsApp, online oder schriftlich erfolgt, anerkennt der Fahrschüler diese AGB als verbindlich.
2. Vertragsabschluss und Einbezug der AGB
Ziel der Ausbildung ist eine sichere, selbstständige und regelkonforme Fahrzeugführung sowie die Vorbereitung auf die praktische Führerprüfung nach den geltenden schweizerischen Vorschriften. Die Ausbildung erfolgt fachgerecht und entsprechend dem individuellen Lernfortschritt.
Ein bestimmter Ausbildungserfolg, insbesondere das Bestehen einer Prüfung, wird nicht garantiert.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Dienstleistung aktuellen Preise der Fahrschule. Die jeweils gültigen Preise können auf der Website der Fahrschule eingesehen werden.
Die Fahrschule ist berechtigt, Preise jederzeit anzupassen. Bereits vereinbarte und im Voraus vollständig bezahlte Leistungen bleiben davon unberührt.
Fahrlektionen sind grundsätzlich vor Beginn der Lektion zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Für Zahlungen per Überweisung kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden, sofern dies vorgängig kommuniziert wurde.
Abonnemente sind freiwillige Preisvergünstigungen und gelten nur bei vollständiger Vorauszahlung.
Nicht im Voraus bezahlte Fahrstunden gelten als Einzellektionen zum jeweils gültigen Einzelpreis.
Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements können nach bestandener praktischer Führerprüfung zurückvergütet werden. Die Rückvergütung erfolgt auf Basis des nächst kleineren passenden Abonnements oder des tatsächlich geschuldeten Normaltarifs. Ein allfälliger Differenzbetrag wird ausbezahlt.
Die Gültigkeit eines Abonnements endet mit Ablauf des Lernfahrausweises, spätestens jedoch 2 Jahre nach Kaufdatum. Es gilt das zuerst erreichte Datum.Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt normalerweise gemeinsam durch den Fahrschüler und dem Fahrlehrer. Als Prüfungsfahrzeug wird dann in der Regel das Fahrschulfahrzeug verwendet und der Kandidat wird durch die Fahrschule begleitet. Die praktische Führerprüfung kann jedoch grundsätzlich sowohl mit einem Fahrschulfahrzeug als auch mit einem privaten Fahrzeug der entsprechenden Kategorie absolviert werden. ( dritte Prüfung ausgeschlossen ) Dies vor allem dann wenn der Fahrschüler der Ansicht ist dass er die Prüfungsanforderungen gemäss VZV Anhang 12 erfüllt.
9. Administrations- und Fahrzeugkostenpauschale